"Im Preuß. Polizeiarchiv (Berliner Landesarchiv) gibt es die Akte Mühsam und die Akte Anarchismus. Daraus folgende Zitate:

'Polizeidirektion München, 29. Januar 1910:

Laut Auszug aus dem Totenregister der Gemeinde Ascona ist eine gewisse Charlotte Hattemer, Tochter des Hermann und der Maria geb. Kaiser, geb. 24. November 1876 zu Berlin, am 19. April 1906 zu Ascona gestorben.

Der Vater der Lotte Hattemer soll Eisenbahningenieur in Stettin sein.'

'Berlin, 7. II.10 [Melderegister] Hattemer

Heinrich, Hermann, 16.10.48 geb. Grenchen i./Schweiz, Religion ev., [Zuzug] von Wien am 9.2.71 [in die] Lindenstraße 82 [es folgen etliche Berliner Adressen, Hannover, Breslau, dann wieder Berlin, 1. 4. 95 Umzug nach Stettin.] Frau seit 19.2.76 St[andes]a[mt] VI. Marie Hermine Josephine, geb. Kaiser 20.12.49 Berlin, Religion kath.

Kind
Pauline Charlotte Babette 24.11.76 Berlin
Am 21. 4. 06 in Ascona verst.'

In den Akten wird auch Groß vielfach erwähnt. Ein Josef Bihlmayer denunziert Nohl, er habe sich damit gebrüstet, Ch. Hattemer umgebracht zu haben, denn 'von derselben habe man gewußt, daß sie Mitwisserin eines anarchistischen Unternehmens sei und daß sie vorhabe, dasselbe zu verraten. Es sei deshalb beschlossen worden, sie aus dem Wege zu räumen und dies sei geschehen durch ihn, Nohl, und Dr. Groß. Er habe der Lotte ein Getränk vorgesetzt, in dem Cocain und Opium aufgelöst gewesen sei und diese Giftmischung selbst sei von Dr. Groß präpariert worden.'" (Chris Hirte, Mail vom 7. Februar 2002)

Lotte Hattemer

Mit Schreiben vom 31. 12. 1909 übersendet das Regierungsstatthalteramt Locarno eine Erklärung von Dr. Marco Tognola aus Ascona vom 28. 12. d.J. an das Polizeikommando Zürich, in der Tognola bestätigt, drei Jahre zuvor unmittelbar vor ihrem Tode zu Lotte Hattemer gerufen worden zu sein, nachdem Dr. Morel in Muralto sie schon gesehen habe. Sie wies Anzeichen einer Morphiumvergiftung auf und redete "verwirrt". Tognola nahm "eine gastrische Waschung" vor. Die Patientin starb "aber trotzdem nach einigen Stunden. Die dem Magen entnommenen Flüssigkeiten wurden nicht untersucht". Im Schreiben des Regierungsstatthalteramts, das der Erklärung Tognolas beigefügt ist, von B. Rusca signiert, heißt es weiter: "Die allgemeine Stimmung war die, daß sie sich freiwillig vergiftet hatte. Sie galt als eine ziemlich exzentrische Person und es scheint, daß sie schon bei anderen Gelegenheiten Hand an ihr Leben legte." Außerdem teilt das Amt mit: "Nohl Johannes ist schon seit 1 Jahr von Ascona fort. Dr. Otto Groß aus Graz war im April 1906 während 12 - 20 Tagen in Ascona und verreiste gerade am Tage vor der Vergiftung und dem Tode der Charlotte Hattemer." (Bundesarchiv Bern, Archivsignatur: Bestands-Nr. 21, Archiv-Nr. 8710)