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Datum:
19. 3. 1914
Ereignis:

Beim K.k. Bezirksgericht Graz geht ein Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Armin Fischl in Wien ein, mit dem er Vollmachten für seine Tätigkeit von Frieda und Otto Gross übermittelt. Dem Schreiben sind verschiedene Presseveröffentlichungen beigefügt, die sich gegen die Internierung von Otto Gross richten, sowie Gutachten von Simon Guttmann, Franz Jung, Erich Mühsam und Margarethe Beatrice Zweig (die Gross in der Zeit von Januar bis Mai 1913 vollkommen von einer Neurose geheilt habe), sowie Arbeiten von Gross, die dessen geistige Gesundheit belegen sollen. Fischl beantragt a) die unkontrollierte Korrespondenz mit Gross, b) die Einsichtnahme in die Kuratelsakten, c) die persönliche Besprechung mit Gross, d) die sofortige Vorführung von Gross beim Kuratelsrichter, e) die Untersuchung von Gross durch die Wiener medizinische Fakultät, f) Hans Gross aufzutragen, seine Paternitätsklage zurückzuziehen, g) das Verfahren an das kompetente Berliner Gericht abzugeben und h) das Armenrecht für Otto Gross

Quellen:

Steiermärkisches Landesarchiv Graz, BG Graz I P-IX 1/20

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