Vorbemerkung

Es erscheint uns im zeitlichen Abstand schwer vorstellbar, dass das NS-Regime bei seinem Raub- und Mordzug gegen Menschen jüdischer Herkunft akribisch bemüht war, in den Jahren 1933 bis 1941 einen Rechtsrahmen zu liefern, der seine Übergriffe legalisierte. War erst einmal der Anfang gemacht und die Jüdin/der Jude als „Volksschädling“ ausgemacht und in Gesetzen und Verordnungen zu etwas Besonderem deklariert, fiel es leicht gegen sie und ihn legal vorzugehen, flankiert durch die Maßnahmen auf der „Straße“, wo sich anfangs die SA, später auch andere austobten.

Am Beispiel des dienstlichen Verhaltens der Magdeburger Gerichtsvollzieher Otto Odemar und Fritz Schaue möchte ich aufzeigen, wie rassistische Ideologie und Maßnahmen den Dienstalltag durchdrangen und schließlich fast naturgemäß die Bereitschaft forcierten, nicht nur dem Staat das Seine bestmöglich zu verschaffen, sondern auch sich selbst zugleich entlang über weite Strecken großzügig bemessener Handlungsspielräume schadlos zu halten.

Dabei werde ich nur am Rande von so genannten „Juden“-Auktionen berichten, für deren Durchführung Gerichtsvollzieher eine Provision erhielten, oder über Maßnahmen, die in Folge der so genannten „Aktion 3“ und der Deportationen 1941 erfolgten. Dies bleibt einer weiteren Arbeit - wie auch die Fortschreibung der vorliegenden - vorbehalten.

Fachliche Schulung und Fortbildung, Veruntreuungen, Verfehlungen und Heranziehung der Gerichtsvollzieher als Sachverständige durch die Devisenstellen"

Der Landgerichtspräsident Magdeburg am 11. Mai 1937 an den Oberlandesgerichtspräsidenten in Naumburg. „... in Magdeburg seit vielen Jahren eine Arbeitsgemeinschaft der Gerichtsvollzieher“. Lehrkräfte sind der Amtsgerichtsrat Dr. Große sowie die Justizinspektoren Longear und Zickler sowie Obergerichtsvollzieher Ridder, Tagungen der Arbeitsgemeinschaft haben am 3. 10., 7. 11., 5. 12. 1936, 7. 1., 6. 2., 6. 3., 24. 3. und 8. 5. 1937 stattgefunden. (General=Akten des Oberlandesgerichts Naumburg (Saale) betreffend Dienstverhältnisse der Gerichtsvollzieher, Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Rep. C 127 Nr. 472 Nr 2342 Band 1, angefangen 1936, im folgenden General=Akten)

Der Landgerichtspräsident Magdeburg am 31. Januar 1938 an die Amtsgerichte des Bezirks: „Alle eingereichten Erinnerungsschreiben die Vollstreckungsaufträge betreffen sind vor der Weitergabe an Gerichtsvollzieher dem aufsichtsführenden Amtsgerichtsrat vorzulegen.“ (General=Akten)

Der Oberlandesgerichtspräsident Naumburg (Saale) am 29. Februar 1938 zu „Fälle von Veruntreuungen durch Gerichtsvollzieher“: Als Methoden von Dienstvergehen werden dargestellt: Vollstreckungsaufträge werden nicht in das Dienstregister eingetragen, es werden Dienstregister-Nummern von erledigten Aufträgen verwendet, Vertretungsfälle werden nicht eingetragen, es werden falsche Vermerke wie „Auftrag (fernmündlich) zurückgenommen“ oder „Auftrag an … abgegeben“ produziert. (General=Akten)

Am 29. November 1938 erfolgt eine „Vertrauliche Mitteilung“ des Oberlandesgerichtspräsidenten an Landesgerichtspräsidenten und Amtsgerichte im Zuständigkeitsbereich zu „Fälle von Veruntreuungen durch Gerichtsvollzieher“. (General=Akten)

Am 9. Dezember 1938 informiert der Landgerichtspräsident Magdeburg den Oberlandesgerichtspräsidenten Naumburg (Saale) in Sachen "Verfehlungen des Obergerichtsvollziehers Schirmer (Burg b./M.)". (General=Akten)

Nach Beauftragung vom 21. April 1939 hat Magdeburg 2 Gerichtsvollzieher zu stellen.

Der Amtsgerichtsdirektor in Magdeburg am 5. Mai 1939 an den Oberfinanzpräsidenten in Magdeburg: „Betrifft: Heranziehung der Gerichtsvollzieher als Sachverständige durch die Devisenstellen / Zu: -12/Auswanderung
Zur Herziehung [sic!] als Sachverständige … teile ich im Auftrage des Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten in Naumburg/Saale folgende Gerichtsvollzieher mit:
a) Obergerichtsvollzieher [Otto] Odemar in Gr. Ottersleben, Georgshöhe, Richthofenplatz Nr. 1
b) Obergerichtsvollzieher [Fritz] Schaue in Magdeburg, Potsdamer Str. 4". (General=Akten)

Der Amtsgerichtsdirektor Magdeburg am 5. Mai 1939 an den Oberlandesgerichtspräsidenten Naumburg (Saale): Odemar und Schaue werden als Sachverständige für die Devisenstelle und die Prüfung von Umzugsgut vorgeschlagen. (Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Rep. C. 127 Nr. 474 Nr. 2344, Band 1 Generakten OLG Naumburg: Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher)

Der Landgerichtspräsident in Magdeburg am 12. Mai 1939 an den Oberfinanzpräsidenten in Magdeburg: „Der Amtsgerichtsdirektor hat die Gerichtsvollzieher Odemar in Groß-Ottersleben und Schaue in Magdeburg manhaft [sic!] gemacht.
gez. Peltner Justizangestellter" (Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Rep. C. 127 Nr. 474 Nr. 2344, Band 1 Generakten OLG Naumburg: Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher)

Dienstsiegel Otto OdemarZur Biographie des Otto Walter Odemar bis hierhin existieren nur spärliche Zeugnisse: Am 27. Februar 1892 in Magdeburg-Westerhüsen geboren, hat er es in seiner Militärzeit bis zum Unteroffizier gebracht, war vom 3. Oktober 1910 bis zu seinem krankheitsbedingten Ausscheiden 1915 in Posen im Einsatz. (Kriegsranglisten und -stammrollen des Königreichs Bayern, 1. Weltkrieg 1914-1918, Band 19222) Odemar ist mit Erna Olga Wendlandt verheiratet, der Sohn Werner wurde 1918 in Danzig-Langfuhr geboren. Eine Personalakte von Odemars späterer Magdeburger Dienststelle ließ sich bislang nicht auffinden, ebenso wenig Angaben über sein Leben nach den unten geschilderten Ereignissen. 

Bericht über den Verlauf der als Sachverständige für die Prüfung des Umzugsguts von Auswanderern herangezogenen Obergerichtsvollzieher am 24. Mai 1939, Magdeburg, Augustastr. 42:

Oberregierungsrat Klockow weist „daraufhin, dass die neue Tätigkeit der Obergerichtsvollzieher zur Durchführung der Maßnahme dienen soll, jüdische Elemente aus dem deutschen Gemeinschaftsleben auszuschalten und deren Abwanderung zu beschleunigen. Er betonte, daß auf diesem Gebiete noch sehr viel Arbeit zu leisten ist, wenn erreicht werden soll, daß alle Juden möglichst bald aus dem Reichsgebiet verschwinden.“„Nach einer Pause von 10 Minuten nahm Zollinspektor Leinemann das Wort und berichtete von seiner Tätigkeit als Prüfer von Umzugsgut. An Hand von verschiedenen Erlebnissen gab er Beispiele, wie es trotz hoher Strafen von Juden immer wieder versucht wird, Werte, versteckt zwischen oder im Umzugsgut in das Ausland zu verbringen. Koffer mit doppeltem Boden, hohle Tischbeine, Verstecke in der Polsterung sind beliebte Aufbewahrungsorte der zu verschiebenden Wertsachen. Um den verschlagenen Juden beizukommen, ist also zuerst immer das größte Mißtrauen am Platze. Sicheres Auftreten und vor allem keine Gutmütigkeit zeigen, das sind die Voraussetzungen, die zum Erfolge führen. [Hervorhebung von mir, R.D.] 
Gez. Rocker“

Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Magdeburg am 19. Juni 1939 an Walter Heinemann, der mit der Vermittlung von jüdischen Auswanderungsverträgen in der Provinz Sachsen und im Land Anhalt betraut war:
„Betrifft: Polen, die bis zum 30. Juni 1939 ausreisen sollen
... Klagen über die Behandlung durch die Gerichtsvollzieher, die Besichtigungen vornehmen unterbreitet. Die Herren ziehen Vergleiche zwischen den Gegenständen, die sie besitzen und den Sachen, die ihnen vorgezeigt werden.“
(…) „Weiter wird häufig auf die Rasse angespielt, in einer Weise, die verletzend wirken soll.“ (…) „Dann wird in jedem Fall eine Gebühr verlangt, ...“

Am 22. Juni 1939 Besprechung des Vorgesetzten mit Odemar und Schaue
„... haben dazu erklärt, daß ihnen die vorgetragenen Klagen unverständlich seien. Irgendwelche Beschwerden seien ihnen gegenüber nicht vorgebracht worden. Sie bitten, in Zukunft Einzelfälle namhaft zu machen, damit eine genaue Nachprüfung ermöglicht werde.
Wegen der Gebührenfrage ist den Obergerichtsvollziehern von mir eröffnet worden, daß eine Hinzusetzung des Vermögens zur Errechnung der Taxgebühren unzulässig ist und in Zukunft zu unterbleiben hat.“
- Die Wiedervorlage am 3. Juli 1939 wird vermerkt.

Der Angestellte Rockar legt am 6. Juli 1939 seinen „Bericht über den Verlauf der 2. Tagung der als Sachverständige für die Prüfung des Umzugsguts von Auswanderern von der Devisenstelle Magdeburg herangezogenen Obergerichtsvollzieher" vom 5. Juli 1939 in Magdeburg (Augustastr. 42) vor, an der 15 Obergerichtsvollzieher teilnahmen. Hauptinhalt der Tagung ist die Umsetzung der Vorschriften bei der Prüfung des Umzugsgutes von Auswanderern.

Regierungsinspektor J. Nolte, der bereits bei der vorangegangenen 1. Tagung am 24. Mai referierte, stellt dar, dass er aufgrund der Einsicht in die zugegangenen Prüfungsberichte der Gerichtsvollzieher zu dem Ergebnis gekommen ist, dass bei den Beteiligten „erhebliche Zweifel über die Anwendung und Auslegung der Prüfungsbestimmungen bestehen."

Nolte macht deutlich, dass in Abschnitt I der Umzugsgutverzeichnisse alle Sachen und Gegenstände aufgeführt sein müssen, „die vor dem 1. 1. 33 im Besitz des Juden waren (Altbesitz)", gleichgültig, ob es sich dabei um Reisegepäck, Handgepäck oder Umzugsgut handelt.

Abschnitt II des Verzeichnisses bereitet den Gerichtsvollziehern offenbar die meisten Schwierigkeiten, dort haben sie „Neubesitz" aufzuführen, nach dem 1. 1. 33 „im Rahmen des Notwendigen" beschaffte Ersatzstücke, „Bekleidungsstücke und Wäsche". Nolte gibt den Beteiligten auf, hierbei „zu beachten, daß nur eine unbedingt notwendige Ersatzbeschaffung in Betracht kommt, die je nach Höhe des Einkommens und den bisher üblichen Lebensgewohnheiten des Auswanderers erfolgen darf". Es sei, so Nolte, „vorgekommen, daß von Auswanderern ganze Warenlieferungen als Ersatzbeschaffung im Abschnitt II des Verzeichnisses aufgeführt waren. Der Standpunkt der Juden ist der, alle Sachen, die nicht in den Abschnitt I gebracht werden können, nach Möglichkeit in den Abschnitt II zu bringen, um durch diese Schiebung die unentgeltliche Abgabe an die Dego [Deutsche Golddiskontbank, Anm. R.D.] zu verringern." [Hervorhebung von mir, R.D.] 

Im Abschnitt III (Neubesitz) sind alle nach dem 1. 1. 33 beschafften Haushalts- und Einrichtungsgegenstände aufzuführen, „die im Rahmen des Notwendigen zum Zwecke der Auswanderung angeschafft wurden und die nicht über das unbedingte Mitnahmeverbot fallen." (...) "Alle in den Abschnitten II u. III (Neubesitz) aufgeführten Sachen sind vom Prüfer zu schätzen."

Besonders weist Nolte auf den Umgang mit dem Umzugsgut ausgewiesener polnischer Staatsangehöriger hin, denen die „Genehmigung zur Ausfuhr der Einrichtungen ihrer Wohnungen, der persönlichen Gebrauchsgegenstände und der zur persönlichen Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes erforderlichen Sachen aus Deutschland gebühren- und abgabefrei zu erteilen" sei, „wenn diese Sachen bereits am 26.10.38 in ihrem Eigentum standen."

Der Berichterstatter Rockar erlaubt sich an dieser Stelle einen - sicher den Ausführungen des Referenten Nolte folgenden - Exkurs. Demnach „mußten sich alle in Deutschland wohnenden Juden poln. Staatsangehörigkeit zur Bestätigung derselben durch Eintragung im Paß nach Polen bis zum 30. 10. 38 zurückbegeben. In Sammeltransporten wurden die Juden über die Grenze befördert. Ein Teil der Juden machte von dieser Möglichkeit, die Eintragung im Paß vornehmen zu lassen, keinen Gebrauch und ging dadurch der poln. Staatsangehörigkeit verlustig. Ein Erlaß des Führers der SS bestimmt jedoch, daß diesen Juden im Falle der Auswanderung dieselbe Behandlung wie den poln. Staatsangehörigen zuteil werden soll.

Für „Sachen und Gegenstände, die nach dem 26.10.38 angeschafft wurden, ist die Genehmigung grundsätzlich zu versagen." (...) „Ausnahmen sind zulässig, wenn sich der Auswanderer freiwillig bereit erklärt, eine unentgeltliche Abgabe an die Dego zu leisten.“
LASA 2021 11 01 104224Nolte lässt es sich nicht nehmen, den Prüfern zur „Vereinfachung ihrer Tätigkeit" einige Vorschläge zu unterbreiten: „Ich halte es für zweckmäßig, wenn der Prüfer nie allein geht, sondern stets eine Hilfskraft bei der Prüfung hinzuzieht. Man muß bedenken, daß die Juden stets, also auch vor oder während der Prüfung versuchen werden, zur Mitnahme verbotene Sachen unterzuschieben oder auf andere Weise versuchen, sich Vorteile zu verschaffen. [Hervorhebung von mir, R.D.] Das kann in den meisten Fällen unterbunden werden, wenn die Prüfung zu zweien erfolgt. Bekanntlich sehen 4 Augen mehr als zwei." Und weiter: „Um Unzuträglichkeiten oder Beschwerden der Vertreter der Juden zu vermeiden, ist eine strenge Beachtung der Taxvorschriften erforderlich. Es geht nicht an, daß eine Kostenrechnung für die Prüfung bei gleichen Verhältnissen in Magdeburg höher ist, als in Halberstadt oder Erfurt. Sie mögen mir entgegen halten, es ist Geld, das dem Reich zugute kommt und das ist wichtig. Jawohl das ist gut, wenn es richtig gemacht ist, d.h., wenn die Abschnitte den Vorschriften entsprechend aufgezeigt sind. Erst dann nämlich wird der Blick für die eigentliche Prüfung frei und es gibt auch Geld für das Reich." Im weiteren Verlauf der Tagung gibt Nolte einen „kurzen Überblick über die Bestimmungen der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 und der dazu erlassenen 3. Anordnung vom 22. 2. 39", bevor eine Reihe von Fragen der Prüfer abgearbeitet werden, so dazu, was zu tun ist, „a.) wenn das Umzugsgut getrennt an verschiedenen Orten gelagert ist, b.) wenn ein Teil des Umzugsgutes sich noch nicht in der Wohnung (z.B. auf Abruf gekauft und in dem betr. Geschäft lagert), c.) beim Vorfinden von Wertpapieren, d.) Mitnahme von Kühlschränken". Im Anschluss „übernimmt OGV. Odemar, Magdeburg, das Wort und berichtet über den Verlauf einer Prüfung aus eigener Erfahrung."

Die „Prüfung von Umzugsgütern der Insassen des Landwerks Steckelsdorf bei Rathenow"

[nach oben]

Am 18. November 1939 unternahm Otto Odemar eine „Prüfung von Umzugsgütern der Insassen des Landwerks Steckelsdorf bei Rathenow", assistiert von den Angestellten Lösche und Otto Klingler, über die Letzterer am 20. November 1939 berichtete. Die Devisenstelle hatte Odemar beauftragt, „das Umzugsgut von 17 Bewohnern des Landwerks Steckelsdorf, welche in allernächster Zeit auszuwandern beabsichtigen, zu prüfen." (...) „Vor allen Dingen", so Klingler in seinem Bericht, „sollte die Zahl derjenigen festgestellt werden, die dort eine landwirtschaftliche Schulung erfahren. Auch war festzustellen, ob die dort Untergebrachten in der Lage seien, evtl. Abgabe an die Deutsche Golddiskontobank Berlin zu leisten. Lediglich bei einigen und und zwar in Sonderheit bei denjenigen, für die die Eltern einen Zuschuß aus eigenen Mitteln zahlen, konnten die Prüfungsgebühren entrichtet werden."

Klingler beschreibt die Vorgehensweise bei der Visite: „Während dem Angestellten Lösche die Aufgabe zufiel, sich über die Gepflogenheiten des Landwerks zu informieren, erhielt ich von dem Oberger. Odemar eine Anzahl Umzugsgutverzeichnisse und beschleunigte dadurch die Prüfungstätigkeit. Ich machte vielfach die Feststellung, daß es sich bei dem Umzugsgut um minderwertige Sachen und vor allem um das Notwendigste handelte, was einem Auswanderer freigegeben werden kann. Trotzdem setzte ich in dem mir überlassenen Verzeichnissen eine Abgabe von RM 750,-- ein. Was der Obergerichtsvollzieher in dieser Hinsicht festgestellt hat, bleibt abzuwarten." (...) „Nach erfolgter Prüfung verhandelten wir gemeinsam mit dem Leiter des Gutes, Lippmann über die Frage, wer die Prüfungsgebühren von insgesamt RM 1 071,-- zahlt. Trotz vorheriger Ausflüchte, die Gebühren nicht zahlen zu können, da er nur über geringe Barmittel verfüge und ohne besondere Anweisung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Berlin, nichts unternehmen kann, sah er sich dennoch veranlasst, den Betrag zu verauslagen." Die Prüfung der Reisegepäcksachen durch die Kontrolleure erwies sich als Fehlschlag: „Zu bemerken ist noch, daß verschiedene Reisegepäcksachen, die listenmäßig eingereicht waren, nicht geprüft werden konnten, da sie sich bei den Eltern befanden, welche im ganzen Reich verstreut ihren Wohnsitz haben. Ich stellte dem Lippmann anheim, die Umzugsgutverzeichnisse über das Reisegepäck - soweit es sich in Steckelsdorf befindet - bei der für den Wohnsitz der Eltern zuständigen Devisenstelle einzureichen, um dadurch die Prüfung zu ermöglichen und auch die hohen Prüfungsgebühren einzusparen."

Der Angestellte Lösche konzentriert sich in seinem Bericht vom 22. November 1939 auf die Darstellung von „Aufbau und Zweck des Landwerkes". Als „Grund der Kontrolle" führt Lösche aus: „Die Devisenstelle Magdeburg war bisher der Ansicht, daß es sich bei den Juden lediglich um arme Juden handelt. Dieser Eindruck wurde verstärkt durch die mit den Gepäcklisten eingereichten Unbedenklichkeitsbescheinigungen und der oft beigebrachten entsprechenden Bescheinigung der Synagogen-Gemeinde Magdeburg. Es mag zutreffen, daß die Jugendlichen selbst zum überwiegenden Teil vermögenslos sind; für die meisten Eltern kommt dies aber nicht in Frage. Dies ist der Synagogen-Gemeinde sicherlich bekannt, so daß ihr auch der Unwert der ausgestellten Bescheinigungen bekannt ist." Und weiter: „Die Belegschaft des Landwerkes am Kontrolltage waren 53 Judenzöglinge, davon 26 Mädel, die anderen Jungen, im Lager. Außer 2 stammen diese aus anderen Bezirken als denen der Devisenstelle Magdeburg.“ (...) „Bisher wurden die Listen für Reisegepäck und Handgepäck bei der Devisenstelle Magdeburg eingereicht mit der Begründung, daß angeblich Magdeburg zuständig sei. Bemerkenswert ist, daß sich meist nur das Handgepäck in Steckelsdorf befand, das Reisegepäck bei den Eltern lagerte. Erst durch die vorgenommene Kontrolle wurde die Devisenstelle darauf aufmerksam." Lösche kommt zu einem anderen Ergebnis als Klingler, was die Optimierung der Kontrollen angeht: „Um in Zukunft eine einwandfreie Bearbeitung der Anträge vornehmen zu können, ist das Landwerk anzuweisen, daß nur die Anträge eingereicht werden über die Gegenstände, die tatsächlich in Steckelsdorf sind. Soweit das Reisegepäck nicht in Steckelsdorf liegt, sind die Devisenstellen der Heimatgemeinden in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Anweisung ist dem Landwerk Steckelsdorf erteilt."

Lösche vergißt nicht, die Leitung des Landwerks als unglaubwürdig zu diskreditieren: „Der Obergerichtsvollzieher Odemar teilte pflichtgemäß den Antragstellern mit, daß er am Sonnabend, den 18. 11. 1939 wegen Besichtigung des Reise- und Handgepäcks zur Prüfung komme. Daraufhin rief der Geschäftsführende Lippmann bei ihm und bei der Devisenstelle an und brachte zum Ausdruck, daß das Kommen unnötig wäre, weil ein Teil des Reisegepäcks nicht in Steckelsdorf lagere. Genaue Angaben wurde nicht gegeben, sondern es wurde versucht, das Erscheinen des Gerichtsvollziehers zu verhindern. Es wurde mit dem Hinweis operiert, daß die Juden vermögenslos seinen und die Unkosten nicht zahlen könnten. Dem steht gegenüber, daß nach Beendigung der Prüfung nach anfänglichen Sträuben die Prüfungsgebühren an den Gerichtsvollzieher abgeführt wurden. Durch Rückfrage bei dem Bürgermeister in Steckelsdorf, zugleich Poststelle für Steckelsdorf, wurde Auskunft darüber gegeben, daß Lippmann am Freitag erhebliche Geldbeträge von der Reichsvereinigung überwiesen erhielt; dies ist nur geschehen durch Anruf des Lippmann in Berlin wegen der in Aussicht stehenden Prüfung und der damit notwendigerweise verbundenen Kosten. Außerdem hatten 6 Insassen des Lagers von ihren Eltern telegraphisch RM 60,-- überwiesen erhalten."

Zweifel an der Glaubwürdigkeit Lippmanns wie der gesamten Einrichtung ist auch der Tenor von Klinglers Bericht: „Es (gemeint ist das Landwerk Steckelsdorf) hat den Zweck, jugendliche Juden im Gärtnerei- und Landwirtschaftsberuf auszubilden, um sie für die Auswanderung nach Palästina vorzubereiten." (...) „Der zur Einrichtung des Landwerks beabsichtigte Zweck ist nur vorgegeben, da dieser nie erfüllt werden kann. Die Aufenthaltsdauer der einzelnen Zöglinge schwankt zwischen 14 Tage und 1/2 Jahr. Das Landwerk ist daher nur als Durchgangslager anzusehen und nicht als Ausbildungslager. Die Finanzierung wird durch die Reichsvereinigung vorgenommen, die je Zögling Beträge von RM 46-48 je Monat zur Verfügung stellt. Das notwendige Kapital hierfür erhält die Reichsvereinigung von den für die Zöglinge örtlich zuständigen Bezirksstellen zum Teil auch von den Eltern der Zöglinge direkt. Der Zweck dieser Einrichtung ist meines Erachtens der, die Vermögensverhältnisse der Eltern der Zöglinge nicht klar erkennen zu lassen. [Hervorhebung von mir, R.D.] Wie aus den Berichten der Herren Klingler und Odemar hervorgeht, auf die ich hiermit verweise, sind die Ausrüstungsgegenstände der Jungen und Mädel nicht die von völlig Mittellosen. Über die Anzahl und über die persönlichen Verhältnisse der Lagerinsassen [sic!] gibt die anliegende Aufstellung Aufschluß." Auch an der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung formuliert Klingler Zweifel: „Das Landwerk umfaßt einschließlich Pachtacker 80 Morgen (preußische) 1/4 des Grundbesitzes wird ackerwirtschaftliche behandelt, der Rest als Gärtnereibetrieb. An Großvieh sind ein Gespann von 2 Pferden und 4 Kühe vorhanden, Geflügel wird für den eigenen Bedarf gehalten. Nach Angaben des Verwalters wird ein Überschuß aus diesem Betrieb nicht erzielt. Das erscheint unglaubwürdig." [Hervorhebung von mir, R.D.]
Die von Klingler erwähnte Aufstellung ist überliefert und enthält Angaben über Namen, Wohnsitz, den Beginn des Aufenthalts in Steckelsdorf, sowie darüber, wer für die Monatssätze aufkommt.

Hawerim 1937 im Garten des Landwerks Steckelsdorf. Foto: Herbert Sonnenfeld

Bettina Götze liefert einen Einblick in das Hachschara-Lager in Steckelsdorf: „Das Landwerk Steckelsdorf war eine Einrichtung des Bachad/Brith Chaluzim Datiim (Bund religiöser Pioniere). Die zu diesem Lager gehörenden Grundstücke und Gebäude waren 1933 von dem jüdischen Anwalt Dr. H. A. Meyer aus Berlin erworben worden, vielleicht bereits mit der Absicht dort ein Hachschara-Lager einzurichten. Die Lehrgüter, zu denen Felder, Gewächshäuser und Tiere gehörten, nahmen im Allgemeinen zwischen 30 und 100 Jugendliche, nun Chawerim genannt, auf. Für die Verwaltung gab es einen Betriebsleiter, für die pädagogische Ausbildung wurden ein Madrich und eine Madricha eingestellt, die in der Regel 20 bis 30 Jahre alt waren und aus der jüdischen Jugendbewegung stammen. Das Milieu in Steckelsdorf war jüdisch religiös geprägt. Die Praktikanten kamen aus dem religiösen Jugendbund aus allen Teilen Deutschlands." Und weiter: „Wie an anderen Orten in ganz Deutschland wurden am 28. Oktober 1938 die jungen Juden mit polnischer Staatsbürgerschaft abgeholt und nach Polen abgeschoben. Ebenso dramatisch begann der 9. November 1938. Bereits in den Morgenstunden begannen die Verhaftungen und Transporte. Am Abend wurde das Landwerk gestürmt und verwüstet. Alle männlichen Bewohner wurden verhaftet und später nach Buchenwald gebracht. Das Landwerk wurde geschlossen." (...) „Da den Nationalsozialisten an einer Fortführung der Lager gelegen war, wurde auch Steckelsdorf wieder aktiviert. Die Reichsvertretung bemühte sich Anfang 1939 das Lager wieder als Hachschara-Lager zu betreiben, was ihr nach längerer Auseinandersetzung insbesondere was die Zahlung der Pacht betraf auch gelang." (Götze, Bettina: Hoffnung auf das gelobte Land. Das Hachschara-Lager in Steckelsdorf. 2008)

Zum Zeitpunkt der oben geschilderten Kontrolle durch Odemar, Klingler und Lösche lag die wirtschaftliche Leitung in den Händen des Landwirtschaftsverwalters Joachim Lippmann, mit der landwirtschaftlichen Ausbildung war das Gärtnerehepaar Luise und Friedrich Löwenthal beauftragt, die pädagogische Leitung als Madricha und Madrich lag in den Händen von Martha und Chaim Gross.

Die zwei der Devisenstelle Magdeburg zuzurechnenden und bei der „Prüfung“ am 18. November 1939 anwesenden „Zöglinge“ sind die aus Halberstadt stammende Tirza Calm und Klara Zauderer aus Magdeburg.

Die am 8. April 1921 geborene Tirza Calm, die am 14. März 1939 in Steckelsdorf anlangte, hielt sich länger als für Chawerim üblich in Steckelsdorf auf. Vom 15. September 1941 bis zum 26. März 1942 hatte sie eine Anstellung in der Rathenower Reißverschluß GmbH, ihre Lohnkarten sind erhalten. Später wird sie in ihre Heimatstadt Halberstadt zurückgekehrt sein. Von dort wurde sie am 14. April 1942 mit ihren Eltern, Elly Rosa und Alfred Calm, und dem jüngeren Bruder Siegfried, geb. am 13. März 1923, sowie 21 weiteren Kindern und Jugendlichen in das Warschauer Ghetto deportiert und ermordet. Auf den „Steinen der Erinnerung" vor dem Halberstädter Dom finden sich ihre Namen. (Vgl. arrow www.juden-im-alten-halberstadt.de/menschen.php?)

Die Familie Calm wird deportiert

Klara Zauderer kommt am 27. Februar 1939 in Steckelsdorf an und bleibt bis Ende November im Landwerk. In der Vermögenserklärung ihrer Mutter Itta vom 23. März 1942 erklärt diese, Klara sei polnische Staatsangehörige, Landarbeiterin in Steckelsdorf und habe dort eine kleine Wohnung, aber keine eigenen Möbel. Klara Zauderer kommt später nach Magdeburg zurück und wird Opfer des Holocaust. Es ist nicht sicher, ob sie mit dem gleichen Transport deportiert wurde wie Tirza Calm und deren Familie, denn Klara und Itta Zauderer sind auf zwei Deportationslisten verzeichnet - als Nr. 388 und 389 auf der Deportationsliste der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) vom 14. April 1942 und auf der Liste der Gestapo über die “Evakuierung” von Juden am 11. Juli 1942 als Nr. 23 und 24 der Magdeburger Juden. Vermutlich stimmt das Datum des 14. April 1942, denn das Versteigerungsprotokoll des letzten Eigentums der Beiden in Magdeburg vom 8. Mai 1942 (Vertiko, Eisenbett, Matratze, Steppdecke, Schuhe, alte Wäschestücke, Bettwäsche - Erlös 105 RM für das Deutsche Reich) enthält die Aussage, sie befänden sich bereits in Warschau. Von dort führt ihr Weg in das Vernichtungslager Treblinka (Vgl. Wir erinnern an Itte Zauderer und ihre Töchter Rosa und Klara, arrow www.magdeburg.de/PDF/Zauderer_Itte_und_Töchter_Rosa_und_Klara.PDF)

Itta und Klara Zauderer werden deportiert

Der Oberlandesgerichtspräsident Naumburg (Saale) am 5. März 1940 an die Landgerichtspräsidenten und aufsichtsführenden Richter: Betrifft: Prüfung der Geschäftsführung der Gerichtsvollzieher: Prüfungen sollen nur durch erfahrende Beamte durchgeführt werden, ein Verzeichnis der Aufträge ist zu führen, die Wahrnehmung von Terminen soll überwacht werden, kein fremder Zugang zu den Verteilungsstellen (der Aufträge), Entscheidungen über Erinnerungen sind mit Durchschlag zu fertigen, es soll keine übermäßig lange Verwahrung von Pfandstücken erfolgen, die Rundverfügung vom 29. 11. 1938 soll einmal im Jahr vertraulich zur Kenntnis gegeben werden. (Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Rep. C 127 Nr. 468 Nr. 2340 Band 1, Personalverhältnisse der Gerichtsvollzieher, angefangen 1936, im folgenden Personalverhältnisse)

Der Fall Schaue ...

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Der Oberlandesgerichtspräsident Naumburg (Saale) vom 25. April 1941: Dienststrafrechtsverfahren gegen Friedrich Schaue. Vorgehalten wird ihm 1) bei einer Versteigerung ein Klavier erworben und unter Vorspiegelung eines falschen Preises weiter veräußert zu haben, das Dienstregister unrichtig geführt und Dienstakten beseitigt zu haben, 2) gepfändete Stiefel freihändig verkauft und das Versteigerungsprotokoll gefälscht zu haben. Schaue wird vorläufig des Dienstes enthoben. (Alle Angaben zu Schaue: Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, C 127 Anhang Justizpersonalakten Sch Nr. 50 Bd. 1 – 4)

(Franz) Friedrich Schaue, geb. 9. Februar 1893 in Wulfen i/A., evangelisch, Vater: Friedrich Schaue, Königl. Eisenbahn-Weichensteller, Mutter: Minna Zöpke, zum Zeitpunkt der Geburt sind die Eltern unverheiratet, Heirat am 3. April 1893.

Schaues Lebenslauf vom 20. Oktober 1924 ist zu entnehmen, daß er bei den Großeltern aufgewachsen ist, nach der Konfirmation in einer Zuckerfabrik in Wulfen gearbeitet hat, später Arbeiter beim Landratsamt Wanzleben wurde, bevor er die Musikschule Ferchland in Wanzleben besuchte. Die Polizei-Verwaltung Wanzleben bezeichnet ihn im Führungszeugnis vom 11. Oktober 1924 als „Musiker“. Vom 3. Oktober 1912 bis zum 17. Dezember 1916 ist er im Militärdienst beim Ulanen Regt. 16. Der Kommandeur der 6. Eskadron des Ulanen-Regiments „Hennigs von Treffenfeld“, Major v. Knobloch, bescheinigt dem Sergeanten Fritz Schaue am 8. August 1920, dass „sein Verhalten vor dem Feinde war sehr gut“ , „im Schützengraben zeichnet er sich auf freiwillig gegangenen Patrouillen durch Tapferkeit aus“. Vom 18. Dezember 1916 bis zum 4. November 1919 leistet er Militärdienst bei der Res. Feld. Art. 33, er gibt an, eine Gasvergiftung erhalten zu haben und mit EK II, Anh. Friedrich Kreuz, Dienstausz. II. Kl., dem Frontkämpfer-Kreuz und dem Verw. Abz. Schwarz ausgezeichnet worden zu sein.

Am 5. Juni 1919 heiratet Schaue Margarete Salfeld, die Ehe bleibt kinderlos. Seit dem 1. Oktober 1924 ist Schaue im Magdeburger Gerichtsgefängnis als Kanzleiangestellter tätig (wie der Direktor Dr. Dieckmann am 6. April 1925 bescheinigt). Das Oberlandesgericht Naumburg (Saale) bestätigt am 18. November 1924, dass Schaue im Gerichtsgefängnis in Magdeburg beschäftigt ist und für die Laufbahnen Justizsekretär, Strafanstaltssekretär und Obergerichtsvollzieher geeignet erscheint. Nachdem seine Tätigkeit dort am 1. November 1929 endet, erhält er eine Beschäftigung beim Amtsgericht in Magdeburg. Seit 1927 wohnt das Ehepaar Schaue in Magdeburg, Potsdamer Str. 4 I (im Stadtteil Cracau). Am 18. Februar 1930 wird Schaue zur (einjährigen) Ausbildung für das Amt des Obergerichtsvollziehers zugelassen. Bereits am 15. Juli wird er bis zum 14. September 1930 zur Vertretung in Burg beordert. Am 7. Januar 1931 erhält Schaue vom Oberlandesgerichtspräsidenten Naumburg (Saale) den Auftrag, ab. 2. Januar 1931 bis zum 31. Januar 1931 in Magdeburg Aushilfe für den erkrankten Obergerichtsvollzieher Odemar zu leisten, am 10. Februar 1931 wird er bis auf weiteres zur Aushilfe in Mühlberg a.E. bestellt, am 31. Oktober wieder in Magdeburg im Bereich des Amtsgerichts Abt. Altstadt. Nachdem Schaue am 23. und 28. Dezember 1931 die Gerichtsvollzieher-Prüfung mit „ausreichend“ bestanden hat, gelangt er als solcher 13. Januar 1932 in den Dienst, am 2. Januar 1932 erfolgt die Ernennung zum Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Magdeburg Abt. Altstadt. Da ihm der Fußweg aus Cracau zur Arbeit lang wird, genehmigt man ihm 1936 einen Vorschuss zur Anschaffung eines Opel Olympia.

Vom 1. April 1931 bis zum 1. April 1933 ist Schaue Mitglied des Kyffhäuser Bundes, seit dem 1. April 1934 der Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV), des Reichsbundes der Deutschen Beamten (RDB) und seit 16. Juni 1937 des Reichsluftschutzbundes. Am 1. März 1940 wird er Mitglied der NSDAP und erhält die Nr. 7528570 Ortsgruppe Magdeburg-Cracau.

Am 29. April 1941 werden Schaues Bezüge um ein Drittel gekürzt, parallel ein Strafgerichtsverfahren eröffnet und das Dienststrafverfahren bis zu dessen Abschluss ausgesetzt. Am 21. Juni 1941 erfolgt die Anklageerhebung gegen Friedrich Schaue wegen Vermögensvorteil. Am 5. August 1941 findet die Hauptverhandlung gegen Schaue statt, wegen Betruges wird Schaue zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt, eine Revision durch das Reichsgericht am 23. Oktober 1941 als offensichtlich unbegründet verworfen, am gleichen Tag scheidet Schaue aus dem Reichsjustizdienst aus.

Der Reichsminister der Justiz am 26. Februar 1942 an die Oberlandesgerichtspräsidenten: Betrifft: Verminderung der Zahl der Gerichtsvollzieher und Einschränkung der Prüfungstätigkeit während des Krieges. (Personalverhältnisse)

Der Amtsgerichtsdirektor in Magdeburg am 11. März 1942 an den Oberlandesgerichtspräsidenten Naumburg/Saale: An Stelle von Odemar und Schaue werden Bergmann und Zimmermann benannt.

... und auch Odemar fällt

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Am 13. März 1942 wendet sich der Oberlandesgerichtspräsident aus Naumburg (Saale), gez. Dr. Sattelmacher, an den Oberfinanzpräsidenten (Devisenstelle) in Magdeburg. Unter „Betrifft: Heranziehung der Gerichtsvollzieher als Sachverständige durch die Devisenstellen. Schreiben v. 21. 4. 1939 - 12/Auswanderung-" kommt er darauf zurück, dass „der Amtsgerichtsdirektor in Magdeburg durch Schreiben vom 5. Mai 1939 (234 - 64) die Obergerichtsvollzieher Odemar und Schaue in Magdeburg zur Heranziehung als Sachverständige durch die Devisenstellen namhaft gemacht" hatte. Er verweist darauf, dass der Obergerichtsvollzieher Odemar am 24. 2. 1942 mit der Dienststrafe des Verweises bestraft wurde, „weil er bei Gelegenheit der Ausübung seiner Tätigkeit als Sachverständiger der Devisenstelle mit der Jüdin Mendershausen in Köthen ein Kaufgeschäft abgeschlossen hat. Aufgrund dieses Verfalles halte ich ihn nicht mehr für geeignet, als Sachverständiger tätig zu werden und bitte daher, ihn in dem Verzeichnis der Sachverständigen zu streichen. Das gleiche gilt für den Obergerichtsvollzieher Schaue, der gemäss § 53 DBG. mit Ablauf des 23. 10. 1941 aus dem Reichsjustizdienst ausgeschieden ist." Abschließend benennt der Oberlandesgerichtspräsident im Schreiben zwei Ersatzpersonen.

Johanne (Jenny) Mendershausen wurde am 20. Dezember 1871 in Elberfeld bei Wuppertal geboren. In ihrer Heimatstadt heiratete sie den Bankier Max Mendershausen und zog mit ihm nach Köthen in die Heinrichstraße 17 (heute Friedrich-Ebert-Straße 17). Hier wurde am 23. Juni 1911 ihr Sohn Horst geboren. Max Mendershausen betrieb zunächst einen Handel mit Lumpen und altem Eisen. Später firmierte er unter der Bezeichnung „Rohzink-Fabrik“ und bot Dampfmaschinen, Kessel sowie andere maschinelle Gegenstände aller Art in großer Auswahl an. Um 1895 verlegte er seine Geschäftstätigkeit mehr und mehr auf den An- und Verkauf von Immobilien. Im Handelsregister änderte er 1908 seine Eintragung in „Max Mendershausen – Bank- und Immobilien“. Max Mendershausen verstarb am 13. Juli 1918, die Bank übernahm um 1919 der Hallesche Bankverein Kulisch, Kämpf & Co.

Johanne Mendershausen lebte bis ca. 1938 in der Heinrichstraße. Wie viele andere jüdische Bewohner wurde sie zwangsweise in der Baracke 12 auf dem Viehmarktplatz untergebracht, von dort am 1. Dezember 1942 nach Theresienstadt deportiert und am 16. Mai 1944 in Auschwitz ermordet. Seit dem 4. Mai 2018 erinnert in Köthen ein Stolperstein an Johanne Mechtershausen (Vgl. Mehr Zukunft als Vergangenheit: Stolperstein in Gedenken an Johanne (Jenny) Mendershausen in Köthen verlegt, arrow www.koethen-anhalt.de/de/stadtnachricht/mehr-zukunft-als-vergangenheit.html)

Abwanderungstransport" nach Auschwitz

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Aus dem Bereich der Bezirksstelle Mitteldeutschland (ohne Sudetenland) der Reichsvereinigung (RV) wurden am 11. und 13. Juli 1942 mehr als 300 jüdische Menschen nach Auschwitz verschleppt. Wie aus der Vorstandssitzung der RV vom 8. Juli 1942 hervorgeht, wurde zunächst ein "Abwanderungstransport aus Berlin am 11. ds. Mts. unter Berücksichtigung der Anschlusstransporte aus den Bezirken der Staatspolizeileitstellen Hamburg, Magdeburg und Stettin" zusammengestellt (Bundesarchiv, R 8150/2). Die Gestapo Magdeburg war für die Deportation von 97 Menschen aus dem Regierungsbezirk Magdeburg und 3 aus dem Land Anhalt verantwortlich. Dies ergibt sich übereinstimmend aus der erhalten gebliebenen Transportliste sowie aus den Angaben in der Monatsstatistik der Reichsvereinigung. Allein 52 zumeist junge Menschen kamen aus dem ehemaligen jüdischen Umschulungslager Landwerk Steckelsdorf bei Rathenow im Landkreis Jerichow II.

Deportation aus Deckelsdorf"In einem Schreiben vom 3. August 1942 an die Finanzämter meldete der Oberfinanzpräsident (OFP) in Magdeburg: 'Nach einer Mitteilung der Geheimen Staatspolizei - Staatspolizeileitstelle - Magdeburg sind am 11.7.1942 weitere Juden nach dem Osten abgeschoben worden.' (Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, MD G1/390) Die besonderen Umstände des Sammeltransports sind in den Ausführungen zu den Teiltransporten aus Hamburg und Berlin dargestellt. So war auch das eigentliche Ziel im 'Osten' lange Zeit ungeklärt, und Warschau bzw. Auschwitz wurden in der Literatur genannt. In einem Schreiben des OFP in Magdeburg vom 23. Oktober 1942 wird jedoch auf 'die am 14. April 1942 von der Staatspolizeileitstelle Magdeburg in das Generalgouvernement (Ausland) abgeschobenen Juden' und auf 'die am 11. Juli 1942 von der Staatspolizeileitstelle Magdeburg umgesiedelten Juden (im Inland verblieben)' Bezug genommen. (Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg, MD G1/390) Damit kann der Transport vom 11. Juli nicht nach Warschau (Ausland) gelangt sein, sondern Auschwitz im oberschlesischen Regierungsbezirk Kattowitz (Inland) zum Ziel gehabt haben. Dies wird in einem Schreiben der Gestapo Braunschweig bestätigt, in dem Auschwitz als das Deportationsziel des Sammeltransports vom 11. Juli 1942 genannt wird." (Niedersächsisches Landesarchiv, Hannover, Hann. 210 Acc.160-98, Nr. 5) (Vgl. arrow www.statistik-des-holocaust.de/list_ger_mid_420711.html)

Nachspiel: Schaues letzte Amtshandlungen" und Enthüllungen über Odemar

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Nach Kriegsende war Friedrich Schaue (inzwischen in Altenbrak i. Harz, Bodetal bei A. Schomburg ansässig) seit dem 10. September 1945 als Obergerichtsvollzieher in Blankenburg tätig, wie der Präsident des Bezirksgerichts Blankenburg mit Schreiben vom 14. Dezember 1945 an den Oberlandesgerichtspräsidenten in Naumburg (Saale) feststellt. Allerdings wurde er - da er seine NSDAP-Mitgliedschaft verschwiegen habe - nach Bekanntwerden dieses Umstands unverzüglich des Amtes enthoben, am 27. November ein „Vertreter“ eingestellt.

Am 1. Februar 1946 trägt der Präsident des Bezirksgerichts Blankenburg an den Präsidenten der Provinz Sachen Halle (Saale) nach, dass der Staatsanwalt Dietz aus Blankenburg mitgeteilt habe, dass Schaue angegeben habe, er sei aus der NSDAP ausgeschlossen worden - in der Hoffnung, dass dies als politische Opposition angesehen werde. „In Wirklichkeit ist er wegen kriminellen Vergehens ausgeschlossen worden.“

In einem Schreiben an den Oberlandesgerichtspräsidenten Halle (Saale) vom 13. Juni 1946 gibt Schaue an, er sei seit dem 1. April 1946 „Mitglied der SPD bzw. SED“.

Am 19. Januar 1948 beschäftigt sich die Entnazifizierungskommission des Kreises Blankenburg (Harz) noch einmal mit Schaue. In einem Schreiben an AG (Betriebsrat) Magdeburg heisst es: „1941 will er aus dem Justizdienst ausgeschieden sein. Ab 1942 will er Leiter der Finanzstelle der Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung in Litzmannstadt gewesen sein.“ Bei der „Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH (Reichsland)“, für die Zwangsverwaltung beschlagnahmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke zuständig, liegt tatsächlich eine Personalakte Schaue vor.

Auch Otto Odemar steht in der Nachkriegszeit im Zentrum diverser Vorgänge: Am 5. Dezember 1945 wendet sich der Vorsitzende der Magdeburger Synagogengemeinde, Otto Horst Karliner, an den Bürgermeister von Groß-Ottersleben und dokumentiert, das Erscheinen von „Frau Elfriede Arrivas in ihrer Angelegenheit gegen den Aktivisten und Gestapospitzel in mehreren Fällen Mörder mehrerer Magdeburger jüdischen Familien, den Gerichtsvollzieher Odemar und seine Ehefrau Erna Odemar, und Sohn." Karliner bestätigt, dass es sich bei den Genannten um einen gemeinen Mordbuben und Gestapospitzel handelt." (Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg, Archiv, Sign. I SG-PE 3 - 3.6. Arrivas)  

Am 16. Januar 1946 erklärt die Synagogengemeinde Magdeburg in einem Schreiben an den Ausschuss „Opfer des Faschismus“: „Herr Willy Sonnenfeld, zuletzt wohnhaft Magdeburg – Westendstr. 9 war Jude und wurde von dem Obergerichtsvollzieher Odemar, Mgdbg.-Georgshöhe, Karl Liebknecht Platz 2, der gleichzeitig Spitzel der hiesigen Gestapo war, angezeigt und dies genügte, dass Herr Sonnenfeld dem Vernichtungslager Auschwitz zugeführt wurde und gemordet wurde. Herr Richard Sonnenfeld ist jüdischer Abstammung, dies genügte, wie auch in anderen Fällen dieser Abstammung, um als Zwangsarbeiter nach Frankreich deportiert zu werden. Zu erwähnen wäre, dass bei dem Vater, also Willy Sonnenfeld, der Staat vor der Verschickung nach Auschwitz, Hab und Gut beschlagnahmt hat.“ (An Willy Sonnenfeld und sein Schicksal erinnert seit 2021 ein Stolperstein in Magdeburg arrow www.magdeburg.de/PDF/Sonnenfeld_Willy.PDF)

Der Magdeburger Walter Zimmermann schildert seine Begegnungen mit Odemar in einem Schreiben vom 21. März 1946: „Ich, der Unterzeichnete, habe gelegentlich des Abtransports von Juden aus Magdeburg, insbesondere einer Frau Heinemann, die in der Moltkestr. wohnte, an der Ecke Anhaltstrasse mit Odemar darüber gesprochen und mein Bedauern darüber ausgedrückt, dass Frau Heinemann nun auch abtransportiert wird. Darauf erklärte Odemar dem Sinne nach: 'Das ganze Judengesockse muss weg, er habe sie kennengelernt, sie seien ein Krebsschaden für das ganze deutsche Volk, sie müssten alle verschwinden.' Bei einer anderen Gelegenheit zeigte er mir Bürobelege über Versteigerungen von Möbeln und sonstigen Hausratsgegenständen, insbesondere von Kühlschränken, Klubsesseln, Teppichen und dergl. Er erklärte hierbei, zunächst hätten sich die Gestapobeamten die Gegenstände angesehen. Was ihnen gefiel, wurde ihnen für billiges Geld verkauft. Z.-B. wurde ein Kühlschrank, der nach der Erklärung von Odemar mindestens 800,-- RM kostete, für 50,-- RM an den Leiter der Gestapo, Regierungsrat Bischof, abgegeben. Die übrig gebliebenen Gegenstäde sind dann versteigert worden. Von den Juden hat sich Odemar auch Schmuck und dergl. geben lassen. Er bekam sie auch, weil die Juden glaubten sie würden dann geschützt. Er hat aber dann im Gegenteil dafür gesorgt, dass diese zuerst wegkamen, damit sie nicht mehr darüber reden konnten. Über alle diese Vorgänge weiss nicht nur ich, sondern auch der Restaurateur Albert Immelt, Bescheid, der genau so empört war wie ich. Beim Abtransport der Zigeuner hat Odemar sich gerühmt, dass er die Zigeuner im Umkreis von 75 km von Magdeburg zusammengetrieben habe. Im Lokal Freundschaft, das Herr Immelt bewirtschaftet, ist dann der Erlös der Zigeunerwagen verteilt. Odemar hat auch seinen Teil abbekommen. Es wurden Summen von 5, 6, 8, 10.000 RM und dergl. genannt. Die Zigeunerwagen sind nach dem Gespräch, das ich vom Nebentisch mit angehört habe, an Wiener verkauft. Auch das weiss Herr Immelt. Ich würde diese Angaben auch vor Gericht eidlich bestätigen können." (Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg, Archiv, Sign. I SG-PE 3 - 3.6. Arrivas)  

Bei dem genannten „Regierungsrat Bischof" handelt es sich um SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Helmut Bischoff, der am 29. November 1941 seinen Dienst in Magdeburg antrat. Er war zuvor als Leiter beim Einsatzkommando 1/IV in Polen an mehreren Kriegsverbrechen beteiligt. In Magdeburg organisierte er die Deportation der Juden und ließ mindestens zehn polnische Zwangsarbeiter hängen. Seine Dienstzeit in Magdeburg endete am 16. November 1943, da er im Dezember 1943 als SD-Abwehrbeauftragter im KZ Mittelbau-Dora eingesetzt wurde (vgl. arrow https://de.wikipedia.org/wiki/Helmut_Bischoff).

Am 4. März 1935 hatte die Stadtverwaltung Magdeburg die Errichtung eines „Zigeunerlagers“ auf einem Geländestreifen an der Großen Sülze zwischen Holzweg und Ebendorfer Chaussee beschlossen. Ab Mai 1935 mussten hier alle Sinti und Roma der Stadt unter widrigen Lebensbedingungen wohnen. Im Rahmen der so genannten Aktion „Arbeitsscheu Reich“ setzte die Magdeburger Polizei im Juni 1938 insgesamt 118 Männer, davon 21 Juden sowie mindestens 44 Sinti und Roma fest. Ein Großteil der Verhafteten wurde in die Konzentrationslager Buchenwald und Sachsenhausen eingewiesen und kam nie wieder frei. Ab Oktober 1939 durften Sinti und Roma die Stadt nicht mehr verlassen. Im Februar 1943 erfasste die Polizei sämtliche Sinti und Roma der Region und bereitete ihre Inhaftierung vor. Am 1. März 1943 wurde das Lager in einer gemeinsamen Aktion von Gestapo und Polizei aufgelöst. Sämtliche Bewohner wurden verhaftet und mit Lastwagen zum Magdeburger Polizeipräsidium gebracht. Auch diejenigen, die nicht im Lager gelebt hatten, wurden von der Polizei verhaftet und dem Polizeipräsidium zugeführt. Am folgenden Tag wurden die Inhaftierten zusammen mit Sinti und Roma aus der Region vom Güterbahnhof aus mit dem Zug nach Auschwitz deportiert. Von 470 Deportierten überlebten 340 nicht.

Der Antifaschistische Ausschuß für den Kreis Wanzleben wendet sich am 20. Juni 1946 „unter Rückgabe der Akten in Sachen Odemar/Elfie Arrivas geborene Grünbaum" an den Landrat des Kreises und teilt mit, dass nach eingehender Prüfung der Angelegenheit, "Kenntnis davon genommen worden (ist), daß nicht nur der Ehemann Odemar ein ganz gefährlicher Zuträger der ehemaligen Gestapo war, sondern auch die Ehefrau, die eben erwähnte E. Odemar, die in ihrer Umgeburg nur die 'Brilliantenfee' geheißen hat und sich bei den ungesetzlichen Amtshandlungen ihres Ehemannes vor der Liquidierung der jüdischen Mitbürger Möbel, Wäsche, Schmucksachen usw. ausgesucht und sich angeeignet hat. (...) Genau wie Herr Karliner steht der unterzeichnete Ausschuß einmütig auf dem Standpunkt, das Frau O. ebenso wie ihr Mann nicht nur Aktivistin, sondern Kriegsverbrecherin, für die die Befehle Nr. 124 und Nr. 126 anzuwenden sind, ist." (Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg, Archiv, Sign. I SG-PE 3 - 3.6. Arrivas)  

Addendum: Gesetzgebung, Verordnungen und Erlasse im Nationalsozialismus

28. April 1936: Durch eine „Allgemeine Verfügung des Reichsministers der Justiz“ werden „Vorschriften über die fachliche Schulung und Fortbildung der Gerichtsvollzieher“ erlassen (Deutsche Justiz, S. 702)

1. Februar 1938: Gesetz zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes RGBl. I(1938), S. 99-102 - Einkommensteuerzahler können keine Kinderfreibeträge für „Kinder die Juden sind“ geltend machen

6. Februar 1938: Zweite Lohnsteuerdurchführungsverordnung RGBl. I(1938), S. 149-150 - Jüdische Paare müssen für Heirats- und Geburtshilfen Steuern zahlen

26. April 1938: Verordnung über die Anmeldung des jüdischen Vermögens RGBl I(1938), S. 414f. - Das gesamte in- und ausländische private Vermögen über 5.000 RM musste gemeldet werden

13. Mai 1938: Mit Runderlass Nr. 38/38 ordnete der Reichswirtschaftsminister an, dass vor der Versendung von Umzugsgut ins Ausland gegenüber der zuständigen Devisenstelle genaue Angaben über die zu verschickenden Gegenstände und die eigene Vermögenslage zu machen sind. Im vertraulichen Erlass Nr. 73/38 vom 7. Juni 1938 heisst es: „Ich ersuche daher, Anträge von Juden auf Verbringung inländischer Vermögenswerte nach dem Ausland oder die Freigabe ausländischer Vermögenswerte zunächst grundsätzlich abzulehnen." (§ 1)

6. Juli 1938: Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich RGBl. I(1938), S. 823f. - Juden werden aus einer Reihe von Berufen ausgeschlossen

5. Oktober 1938: Verordnung über Reisepässe von Juden - Alle Reisepässe von Juden wurden für ungültig erklärt. Neue Pässe wurden nur noch in Ausnahmefällen, insbesondere zur Auswanderung aufgestellt

27. Oktober 1938: Im Rahmen der „Polenaktion" werden 15-17.000 Juden polnischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland ausgewiesen und an die polnische Grenze transportiert

12. November 1938: Verordnung über die Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit RGBl. I, S. 1579

12. November 1938: Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben RGBl. I(1938), S. 1581

12. November 1938: Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben RGBl. I(1938), S. 1580 - Juden wird der Betrieb von Geschäften, Handwerksbetrieben, Handel und Dienstleistungen auf Märkten und Messen sowie die Mitgliedschaft in Genossenschaften verboten

23. November 1938: Verordnung über die Ausschaltung der Juden aus dem Einzelhandel und dem Handwerk

3. Dezember 1938: Verordnung des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei: Juden wird das Führen von Fahrzeugen untersagt

3. Dezember 1938: Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens RGBl. I(1938), S. 1709 - Die Verordnung verpflichtete jüdische Hauseigentümer, ihre Immobilien zu verkaufen. Hermann Göring teilte am 28. Dezember 1938 einschränkend mit, vordringlich sei die Arisierung der Betriebe und Geschäfte, die Arisierung des Hausbesitzes sei an das Ende der Gesamtarisierung zu stellen. Es sei nämlich erwünscht in Einzelfällen nach Möglichkeit so zu verfahren, daß Juden in einem Haus zusammengelegt werden, soweit die Mietverhältnisse dies gestatten würden

5. Dezember 1938: Allgemeine Anordnung des Reichswirtschaftsministeriums an die Devisenbehörden - Jüdisches Vermögen wird gesichert

12. Dezember 1938: Bekanntmachung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung RGBl. I(1938), S. 1733 - Mit dem Gesetz wurde die generelle Genehmigungspflicht für die Mitnahme von Umzugsgut eingeführt. Gemäß § 57 des Gesetzes durften Auswanderer Umzugsgut nur mit Genehmigung ins Ausland versenden oder überbringen

23. Dezember 1938: Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung RGBl. I(1938), S. 1966

17. Februar 1939: Einkommensteuer-Änderungsgesetz RGB. I(1939), S. 283-296 - Juden sind grundsätzlich - unabhängig von Familienstand oder Kinderzahl - in die Steuergruppe I (mit den höchsten Abgaben) einzureihen

27. Februar 1939: Einkommensteuergesetz RGBl. I(1939), S. 297-320 - Nur wenn sie eheliche Kinder haben, "die nicht Juden sind" erhalten Eltern eine Kinderermäßigung

4. April 1939: Anweisung des Reichsministers der Justiz 2344 Ia5 513: Bestellung von Gerichtsvollziehern als Sachverständige der Devisenstelle für die Prüfung von Umzugsgut

4. April 1939: Der Reichsminister der Justiz an Oberlandesgerichtspräsidenten: Betr. Heranziehung der Gerichtsvollzieher als Sachverständige durch die Devisenstellen / Gebührenordnung als Anlage

17. April 1939: Runderlaß des Reichswirtschaftsministers Nr. 49/39 D.St. Ue.St.: Betr. V3 Mitnahme von Umzugsgut durch Auswanderer - In der Ziffer I. 3. b bestimmte er ein unbedingtes Mitnahmeverbot für Sachen, deren Ausfuhr nach der "Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken" vom 11. Dezember 1919 untersagt ist sowie für "sonstige Sachen von besonderer geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung"

17. April 1939: Allgemeiner Erlaß (vertraulich) des Reichswirtschaftsministers Nr. 58/39 D.St. Ue.St.: Betr. Mitnahme von Umzugsgut durch Auswanderer

17. April 1939: Erlaß des Reichsministers der Finanzen über Mitnahme von Umzugsgut durch jüdische Auswanderer: Soweit die Mitnahme von Umzugsgut bei der Auswanderung von Juden genehmigt wird (die Mitnahme bestimmter Gegenstände wie wertvolle Briefmarkensammlungen, Radiogeräte, Schreib-, Nähmaschinen, etc. ist verboten), hängt sie von einer Abgabe an die Golddiskontbank ab, welche im allgemeinen 100 % des Wertes der mitzunehmenden Gegenstände ausmacht

30. April 1939: Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden (RGBl I(1939), S. 864 - Nach § 2 konnten auch längerfristig vereinbarte Verträge vorzeitig gekündigt werden, sofern ein Teil (Mieter oder Vermieter) als Jude galt

14. November 1939: Entwurf einer Allgemeinen Verordnung des Reichsministers der Justiz über der Prüfung der Geschäftsführung der Gerichtsvollzieher, erlassen am 12. Februar 1940 (Deutsche Justiz, S. 109)

18. November 1939: Reichsstatthalter Posen: Allgemeine Anordnung über die Sicherung jüdischen Vermögens, anonymer Guthaben u. dergl.

19. März 1940: Veröffentlichung der Reichsvereinigung im Jüdischen Nachrichtenblatt: Aufgrund der Forderung des Reichspostministers ist in Telefonbüchern der Namenseintrag von jüdischen Fernsprechteilnehmern durch „Israel“ bzw. „Sara“ zu ergänzen

29. Juli 1940: Erlaß des Reichspostministers: Die von Juden benützten Fernsprechanschlüsse werden zum 30.9.1940 gekündigt. Ausnahmen: Kranken- und Zahnbehandler (ehemalige Ärzte), Konsulenten (ehemalige Rechtsanwälte), jüdische Organisationen und Personen in privilegierten Mischehen

25. November 1941: 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz RGBl. I(1941), S. 722f. - Auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamts dürfen Juden über ihr bewegliches Vermögen nur mit besonderer behördlicher Genehmigung verfügen. Auch werden die Bankkonten gesperrt und monatlich nur bestimmte Beträge für den Unterhalt freigegeben. Alle Juden, die sich im Ausland aufhalten, verloren die Staatsangehörigkeit, das Vermögen aller ausgewanderten und deportierten Juden fiel an den Staat

5. Januar 1942: Erlaß des Reichssicherheitshauptamts - Juden haben die sich in ihrem Besitz befindlichen Pelz- und Wollsachen, sowie Skier und Skibekleidung im Rahmen der Sammelaktion für die Ostfront bis zum 16. Januar abzuliefern

12. Juni 1942: Erlass des RSHA (IV B 4 b-1375/42-20) - Juden ist der Besitz von Fotoapparaten untersagt, die Einziehung wird verfügt